AZUBIS GESUCHT!
Die blaue Schrift anklicken. Dort findest Du
Ausbildungsplätze
aber auch auf den Seiten "Schüler" und "Partner"
An dieser Stelle weisen wir nochmals auf unsere Seiten "SCHÜLER" und "PARTNER" hin.
Dort findet ihr jede Menge Adressen und Links zu Unternehmen, die Praktikum- und Ausbildungsplätze anbieten. Gerne helfen aber
auch eure Wirtschaftspatinnen und -paten weiter und beraten euch.
Sprecht sie darauf an
Wir möchten darauf hinweisen, dass die ansonsten in der jeweils ersten Märzwoche stattfindende
Jahresmitgliederversammlung auf Ende Juni verschoben wird. Auch dies ist vorbehaltlich.
Wir bitten um Verständnis.
Der Vorstand
Kirchlinteln, 01.03.2021
Werde zur Heldin oder zum Held bei HORNBACH
Wenn Du mehr über eine Ausbildung bei HORNBACH erfahren möchtest oder Dich über Möglichkeiten nach der Schule informieren möchtest, die HORNBACH Dir bieten kann, dann stelle Deine Fragen doch einfach am 18.01. im Online Chat. Dort berichten Auszubildende von HORNBACH über das Besondere an einer Ausbildung und beantworten gerne Eure Fragen. Das geht alles direkt nach einer Terminvereinbarung.
-> Interesse geweckt? Hier geht es zum Termin.
E R G Ä N Z U N G S E R L A S S von der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 04.01.2021
"Ergänzend zu den Schülerbetriebspraktika ... werden auch alle übrigen Maßnahmen der Beruflichen
Orientierung, die in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern sowie berufsbildenden Schulen
durchgeführt werden, bis zu den Osterferien 2021 untersagt, soweit diese nicht im Distanzlernen durchgeführt
werden."
Ankündigung von der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 13.11.2020:
Bis zum Beginn der Osterferien (29. März 2021) sind bis auf Weiteres alle Schülerbetriebspraktika untersagt. Die Schulen sind dazu angehalten "für die ausgefallenen Praxistage Ersatzmaßnahmen der Beruflichen Orientierung durchzuführen".
Diese Ankündigung betrifft an der Oberschule am Lindhoop den Jahrgang 10 (Betriebspraktika ursprünglich geplant vom 08.02. - 19.02.2021).
Das neue Ausbildungsmagazin ist da!!!
Gefüllt mit Informationen über Ausbildungsplätze, Berufe und Bewerbung. Erarbeitet und zur Verfügung gestellt vom Landkreis Verden. Und jetzt hier zum Download
!!! Wichtiger Hinweis !!!
Bitte beachtet die Regeln und seid nicht egoistisch da draußen: Du bist jung? Sportlich? Gesund? Die gute Nachricht: Das ist natürlich ganz Toll :)
Die schlechte Nachricht: Trotzdem könnte Corona für Dich vital bedrohlich werden, wenn z.B. die Krankenhäuser nicht mit der „normalen“ Patientenverorgung nachkommen können. Und deshalb müssen wir alle mithelfen, die Ausbreitung des Virus weitestgehend zu behindern, um medizinische Einrichtungen zu entlasten.
Last Euch mit falschen Informationen nicht verrückt machen. Wenn Ihr Euch wirklich richtig informieren wollt, dann besucht z.B. die Internetseite des Robert Koch Institutes. Hier wird die aktuelle Lage kontinuierlich erfasst und alle Informationen bewertet. Darauf basierend gibt es eine Risikoeinschätzung für die Bevölkerung und entsprechende Empfehlungen für uns alle.
Wir wünschen allen alles Gute, beachtet die Regeln die im Augenblick unumgänglich sind und achtet auf die Gesundheit.
Was regelt eigentlich das JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ???
Es regelt im Wesentlichen alles rund um das Thema Beschäftigung von Jugendlichen in Praktikum, Ausbildung und Ferienjob. Häufigste Fragen richten sich nach Arbeitszeiten und Pausenregelung. Daher hier eine kleine Zusammenfassung:
Im Alter von 15, 16 und 17 Jahren dürfen Arbeitszeiten eine bestimmte Dauer nicht übersteigen. Diese liegt bei 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche.
Liegt eine Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden vor, dann muss auf alle Fälle eine 30 minütige Pause erfolgen. Bei längerer Arbeitszeit muss die Ruhepause 60 Minuten betragen.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen: Wenn die Arbeitszeit mal unter 8 Stunden liegt, ist es zulässig die Arbeitszeit an den verbleibenden Tagen auf 8,5 Stunden zu erhöhen.
Mit „Schichtzeiten“ bezeichnet man die Gesamtzeit von Arbeitszeit und Ruhepausen. Diese darf 10 Stunden an einem Tag nicht übersteigen.
5-Tage-Woche: Ein Jugendlicher darf nicht mehr als 5 Tage in der Woche arbeiten. Dazu empfiehlt der Gesetzgeber, dass die beiden Ruhetage hintereinander erfolgen sollten.
Bin denn ich jetzt eigentlich ein Jugendlicher oder noch ein Kind? Hier ist die Zahl 15 die magische Grenze. Ab 15 gilt man als jugendlich – darunter ist man Kind :)
Kinder unterliegen einem Beschäftigungsverbot – aber wie oben geschrieben gibt es auch hier eine Ausnahme: Wenn Ihr ein Schülerpraktikum mit 14 absolviert, dann dürft Ihr trotzdem bis zu 35 Stunden in der Woche und bis zu 7 Stunden am Tag beschäftigt werden.
Habt Ihr noch mehr Fragen? Dann löchert uns einfach damit
Praktische Tipps für ein Bewerbungsgespräch
Das alles sind kleine, aber wichtige Hinweise und Tipps für ein Bewerbungsgespräch, damit es ein Erfolg wird. Dies
gilt für ein Bewerbungsgespräch ebenso, wie eine Bewerbung für einen Praktikumsplatz. Wenn ihr noch Fragen
dazu habt; Eure Wirtschaftspatinnen und -paten unterstützen euch gerne.
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wir von emforce wünschen euch viel Erfolg !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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